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BGH, 24.06.1982 - RiZ(R) 7/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang der Dienstaufsicht - Befangenheit eines Richters - Dienstaufsicht bei Befangenheit - Voraussetzungen eines sachlichen Zusammenhanges mit der Ablehnungsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 03.09.1980 - RDG 3/80
- OLG Stuttgart, 24.06.1981 - RDG 2/81
- BGH, 24.06.1982 - RiZ(R) 7/81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80
Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 24.06.1982 - RiZ(R) 7/81
Die Äußerung gehört deshalb zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit und ist damit insgesamt Maßnahmen der Dienstaufsicht entzogen (BGHZ 77, 70, 72; BGH DRiZ 1974, 130, 131).Auch hier betreffen seine - in einem früheren Verfahrensstadium abgegebenen - Äußerungen die Frage seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung, weshalb sie nicht losgelöst von der sonstigen, zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit rechnenden Verhandlungsführung beurteilt werden können (vgl. auch BGHZ 77, 70, 72).
- BGH, 08.01.1964 - VIII ZR 123/62
Anordnung eines Auslagenvorschusses bei Ladung des Sachverständigen zur …
Auszug aus BGH, 24.06.1982 - RiZ(R) 7/81
Sie sind damit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (§ 173 VwGO, § 548 ZPO; vgl. auch BGH, Urt. v. 8. Januar 1964 - VIII ZR 123/62, LM Nr. 1 zu § 46 ZPO).
- BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der …
Dass der Antragsteller durch die Äußerung keine sachliche, der Aufklärung dienende Stellungnahme zum Vorwurf der Voreingenommenheit abgab und deshalb kein der Entscheidung vom 24. Juni 1982 (RiZ(R) 7/81, DRiZ 1982, 389, 390) vergleichbarer Sachverhalt vorlag, bedarf keiner weiteren Begründung.